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Grünes Licht für Gründer: Bundesverband Direktvertrieb (BDD) kommentiert Koalitionsvertrag

Am 24. November 2021 wurde der Vertrag der Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgestellt. Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) kommentiert diesen in Bezug auf die Direktvertriebsbranche.

„Positiv zu bewerten ist, dass die Mindestbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige gesenkt werden“, kommentiert BDD-Geschäftsführer Jochen Clausnitzer, den Vertrag. Der Verband fordert hier eine schnelle Umsetzung. „Es kann nicht sein, dass geringverdienende Selbständige proportional stärker belastet werden als Gutverdienende,“ betont Clausnitzer. Der BDD kritisiert jedoch die Verkürzung der Karenzfrist bei der Vorsorgepflicht für Selbständige. „Eine solche Regelung wäre gründerfeindlich und widerspricht dem Ziel des Koalitionsvertrages, die Gründungsförderung zu unterstützen,“ so Clausnitzer.

Die Förderung des Schutzes vor unseriösen Haustürgeschäften durch einen besseren Gesetzesvollzug befürwortet der Bundesverband. Gegen unseriöse Anbieter sollten die Behörden mit aller Strenge vorgehen. Eine weitere Regulierung des unbestellten Hausbesuchs lehnt der BDD jedoch ab. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich ein Sofortzahlungsverbot verabschiedet, das im Mai 2022 in Kraft treten wird. Die Auswirkung der Regelung sollte zunächst abgewartet werden. Nach Angaben des vzbv vom März 2021 sind die Beschwerden zu Haustürgeschäften seit dem Jahr 2018 rückläufig. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen des BDD bei den Mitgliedsunternehmen: Bei über 11 Millionen Bestellungen pro Jahr erhält der Verband durchschnittlich nur drei Schlichtungsanträge jährlich. Keiner davon betraf den unbestellten Hausbesuch. Bei den BDD-Mitgliedsunternehmen beträgt die Widerrufsquote lediglich 1,5 Prozent, was auch für die Seriosität der Vertriebsform spricht.

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